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Angeln

Triberg

Es hat schon seinen Grund, warum Ernest Hemingway im Jahr 1922 nach Triberg kam: hier hat das Angeln in klaren Gebirgsbächen Tradition!




Gegen Vorlage eines Bundesfischereiausweises erhalten Sie Tageskarten für 6,00 Euro bei der Tourist - Information für die Flüsse Gutach in Triberg und Vordertal- und Hintertalbach im Ortsteil Nussbach.

Tourist-Information, Tel. +49(0)7722/866490

 

Schonach:

Angelscheine sind gegen Vorlage eines gültigen Bundesfischereiausweises bei der Tourist-Information Schonach erhältlich. In Schonach gibt es zwei Weiher, beide zentral am Kurpark gelegen, an denen geangelt werden kann. Möglich ist auch das Angeln an der Elz im Bereich Mühlenbühlbrücke bis Brücke L 109 Weitere Informationen erhalten Sie auch gerne beim lokalen Angelsportverein, dem ASV Schwarzwaldquelle e.V.

Die Gewässerordnung:
- Mühlenweiher-
1. Fangmenge: 2 Forellen; 1 Karpfen; 1 Schleie; jedoch nicht mehr wie 2 Fische insgesamt.
2. Schonzeit und Mindestmaße: Forellen: 01.10 – 31.03; 25 cm; Karpfen: 30 cm, Schleien: 15.05.- 30.06; 30 cm
3. Köder: Es sind nur natürliche Köder erlaubt. Gern gesehene Ausnahme ist die künstliche Fliege. Das Spinnfischen und Blinkern ist strengstens untersagt. Jede Art von Anfüttern ist untersagt.
4. Angelzeit: Geangelt werden darf von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang. Es ist verboten, am Angeltag mehrmals das Gewässer aufzusuchen..

-Kurgartenweiher-
1. Fangmenge: 2 Forellen
2. Schonzeit und Mindestmaße: Forellen: 01.10 – 31.03, 25 cm
3. Köder: Es sind nur natürliche Köder erlaubt. Gern gesehene Ausnahme ist die künstliche Fliege. Das Spinnfischen und Blinkern ist strengstens untersagt. Jede Art von Anfüttern ist untersagt.
4. Angelzeit: Geangelt werden darf von morgens 5 Uhr bis 9 Uhr. Es ist verboten, am Angeltag mehrmals das Gewässer aufzusuchen.

-Elz-
1. Fangmenge: 3 Forellen am Tag, Mindestmaß 25 cm
2. Köder: Es sind alle Köderarten, sowie Fliege, Spinner und Blinker erlaubt.
3. Angelzeit: Eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang

Schönwald:

Geangelt werden kann an der Gutach zwischen ehemaligem Gasthaus Frieden im Oberort und Gewerbegebiet Loch , sowie im Stausee zwischen Schönwald und Triberg.
Angelscheine sind gegen Vorlage eines gültigen Bundesfischerausweises bei der Tourist-Information erhältlich.
Tel. +49(0)7722/860831
Tageskarte 10,00 EUR

Auszug aus der Gewässerordnung:
Gefischt werden darf mit Blinker oder künstlicher Fliege; Größe 2, Angelschnur unter 0,30 mm Durchmesser ist nicht gestattet. Netze und andere Hilfsmittel sind verboten.
Es dürfen keine Köderfische zum Fangen von Raubfischen oder zum Umsetzen in private Teiche gefangen werden. Gefangene Fische dürfen nicht zurück gesetzt werden. Ausgenommen sind untermaßige Fische, welche unter Achtung der Kreatur schonendst zurückzusetzen sind.
Das Angeln ist nur bei Tageslicht gestattet. Zur Verhütung von Flurschaden hat nur der Fischkarteninhaber Zutritt zum Fischwasser und den Wiesen.
Das Mindestmaß der Forelle beträgt 26 cm. Pro Tag ist höchstens ein Fang von 3 Stück Forellen erlaubt.

Furtwangen:

Angelscheine sind gegen Vorlage eines gültigen Bundesfischereiausweises bei der Tourist-Information ( Tel. 07723/92950) erhältlich. Eine Tageskarte kostet zwischen 10,00 Euro und 15,00 Euro pro Person.

St. Georgen:

Angelmöglichkeit auf Anfrage - Tourist Information St. Georgen,
Tel. +49(0)7724/87-194.

Auszug aus der Gewässerordnung:
Der Fischfang ist erlaubt mit einer Rute und einem Haken, nicht erlaubt sind Doppelhaken, Drillinge, Blinker, Spinnfischen und Setzkescher.

Das Angeln ist erlaubt vom Ufer aus, nicht im geschlossenen Badebereich und nicht im Vorklärbecken = Schongebiet. Angelsaison: jährlich 15.05. - 15.09.Tageshöchstfangmenge: 1 Zander, 1 Karpfen, 2 Forellen oder Schleien.

Schonzeiten und -maße: Bachforelle 30 cm; Regenbogenforelle 25 cm; Hecht 60 cm; Karpfen 40 cm; Schleie 15.05. - 30.06., 30 cm; Zander 15.05. - 31.05., 55 cm.
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Tel.: +49 7722 / 96 48 10
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